Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)
Stand: 03.10.2026
Präambel
Diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (nachfolgend „AVV“) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Nutzerinnen und Nutzer (nachfolgend „Verantwortlicher“) in der Software Honora erfassen — insbesondere Daten von Auftraggebern, Kunden und Kursteilnehmern. Auftragsverarbeiter ist Honora — Feyza Nalbant, Aalweg 28, 89584 Ehingen (nachfolgend „Auftragsverarbeiter“).
Diese AVV wird mit der Registrierung eines Nutzerkontos Bestandteil des Nutzungsvertrags. Einer gesonderten Unterzeichnung bedarf es nicht; auf Wunsch stellen wir eine unterschriebene Fassung per E-Mail an support@honorarkraft.com bereit.
§ 1 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
Gegenstand ist die Bereitstellung der Software Honora zur Verwaltung von Unterrichtsterminen, Kursen, Teilnehmern, Rechnungen und Ausgaben. Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des Nutzungsvertrags.
§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung, Datenkategorien, betroffene Personen
Art und Zweck: Speicherung, Organisation und Auswertung der vom Verantwortlichen eingegebenen Daten zum Zweck der Unterrichtsverwaltung und Rechnungsstellung; Versand von E-Mails (z. B. Rechnungen, Kursbenachrichtigungen) an die vom Verantwortlichen angegebenen Empfänger.
Datenkategorien: Namen, Kontaktdaten (E-Mail, Adresse), Vertrags- und Abrechnungsdaten (Stundensätze, Unterrichtstermine, Rechnungen), ggf. Inhalte hochgeladener Belege.
Betroffene Personen: Auftraggeber, Kursteilnehmer, Kunden und Auftraggeber des Verantwortlichen.
§ 3 Weisungsgebundenheit
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen. Die Nutzung der Software-Funktionen durch den Verantwortlichen gilt als Weisung. Der Auftragsverarbeiter verwendet die Daten für keine anderen Zwecke, insbesondere nicht für eigene Werbe- oder Analysezwecke.
§ 4 Vertraulichkeit
Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass sich die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).
§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen
Der Auftragsverarbeiter trifft die in der Datenschutzerklärung (Ziffer 10) beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, insbesondere verschlüsselte Übertragung (TLS), verschlüsselte Speicherung, Mandantentrennung auf Datenbankebene und Zugriffsprotokollierung. Die Maßnahmen werden dem Stand der Technik entsprechend fortentwickelt.
§ 6 Unterauftragsverarbeiter
Der Verantwortliche genehmigt den Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter:
- Base44 — Hosting, Datenbank, Authentifizierung, Dateispeicherung.
- Resend — Versand transaktionaler E-Mails.
- Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd., Irland) — Abwicklung von Abonnementzahlungen (betrifft nur Daten des Verantwortlichen selbst, nicht die seiner Auftraggeber).
- Base44 Payments / Wix — Abwicklung von Abonnements, die vor der Umstellung auf Stripe abgeschlossen wurden, bis zu deren Ende (betrifft nur Daten des Verantwortlichen selbst).
- KI-Dienste (derzeit u. a. OpenAI, Google, Anthropic — vermittelt über die Base44-Plattform) — Auslesen hochgeladener Belege, nur auf ausdrückliche Veranlassung des Verantwortlichen.
Über den Wechsel oder die Hinzunahme eines Unterauftragsverarbeiters informiert der Auftragsverarbeiter vorab per E-Mail; der Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Übermittlungen in Drittländer erfolgen nur auf Grundlage geeigneter Garantien (z. B. EU-Standardvertragsklauseln).
§ 7 Unterstützung des Verantwortlichen
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Art. 12–23 DSGVO) — insbesondere durch die in der Software enthaltenen Export- und Löschfunktionen — sowie bei den Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO (Sicherheit, Meldung von Datenschutzverletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung).
Wird dem Auftragsverarbeiter eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt, die Daten des Verantwortlichen betrifft, informiert er diesen unverzüglich.
§ 8 Löschung und Rückgabe
Nach Beendigung des Nutzungsvertrags werden die verarbeiteten Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Verantwortliche kann seine Daten vor Vertragsende jederzeit selbst exportieren (PDF, Excel, CSV).
§ 9 Nachweis und Kontrollrechte
Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung dieser AVV zur Verfügung. Anfragen richten Sie an support@honorarkraft.com.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Widersprüchen zwischen dieser AVV und den AGB geht diese AVV in datenschutzrechtlichen Fragen vor.